Aktuelles Haltern am See

Im Oktober 2021 hatte der Rat der Stadt bereits den Beschluss gefasst, in Sythen ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten. Inzwischen ist es abgerissen und der Neubau ist geplant. Seit der gestrigen Ratssitzung besteht nun auch ein Grundsatzbeschluss für ein neues Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Hullern.
Gegenwärtig ist das Feuerwehrgerätehaus in Hullern in einem ähnlich schlechten Zustand, wie es das Gerätehaus in Sythen gewesen ist. Da inzwischen deutlich mehr Fläche benötigt wird, um die Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr unterbringen zu können, sollen nach und nach alle Feuerwehrgerätehäuser in Haltern am See erneuert werden. Der Flächenmehrbedarf resultiert unter anderem aus den geltenden Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und den technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Das Hauptgebäude in Hullern wurde Anfang der 60er-Jahre auf der Schulstraße direkt angrenzend an einen Luftschutzbunker errichtet. Anfang der 80er-Jahre musste es umgebaut und erweitert werden. Der Anbau einer Garage für einen Mannschaftstransportwagen kam 2004 hinzu.
Eine Instandsetzung der alten Gebäude stellt sich für die Verwaltung als unwirtschaftlich dar. Eine erneute Erweiterung der bestehenden Gebäude durch einen Anbau ist, wegen der unmittelbaren Angrenzung an dem Bunker aus dem 2. Weltkrieg, räumlich nicht umsetzbar. Der komplette Gebäudeabriss und insbesondere der dann ebenfalls erforderliche Abriss des alten Bunkers wäre mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand verbunden. Die Verwaltung empfahl deshalb den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück auf der Schulstraße neben dem Kindergarten St. Andreas und der B58 (Hullerner Straße). Das freie Gelände gehört der Kirchengemeinde. Mit ihr hat die Verwaltung bereits Einvernehmen hinsichtlich eines Erbbaurechtes über 99 Jahre erzielt.
Bis zur Fertigstellung des Neubaus soll die Löscheinheit Hullern am alten Standort bleiben. Die Einsatzfähigkeit bleibt somit gewährleistet.
Der Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neuausbau der Recklinghäuser Straße steht
Die „Recklinghäuser Straße“ ist in diesem Jahr für den Neuausbau vorgesehen, da die Straße im gesamten Bereich der Fahrbahn, des Gehweges sowie des Radweges größere Schäden aufweist. Der Rat fasste hierfür in seiner gestrigen Sitzung den Bau- und Finanzierungsbeschluss. Betroffen ist der Bereich von der Ampel an der Kreuzung „Lorenkamp“ bis kurz nach der Einmündung „Zum Ikenkamp“.
Ein entsprechenden Planungsentwurf wurde bereits vom Fachbereich Technische Dienste der Stadt Haltern am See in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro nts aus Münster erarbeitet und im Bau- und Digitalisierungsausschuss vorgestellt. Die Recklinghäuser Straße wird als Tempo 50 km/h -Bereich ausgebaut, da dies eine Voraussetzung für die mögliche Förderung darstellt.
Die Straße ist rund 500 m lang und weist eine Querschnittsbreite bis zu 14,85 m auf. Für die Fahrbahn wird eine Breite von 6,50 m vorgesehen. Straßenbegleitend wird beidseitig ein Radweg von je 2 Meter Breite und ein Gehweg mit einer Breite zwischen 1,50 m und 2,20 m angeordnet. Die Fahrbahndecke wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Das Oberflächenwasser soll über Rinnen und Straßenabläufe gesammelt und in die vorhandene öffentliche Kanalisation abgeleitet werden. Der Geh-/Radweg wird als Pflasteroberfläche hergestellt. Zur Ausleuchtung des neuen, ausgebauten Straßenabschnittes werden in regelmäßigen Abständen LED-Straßenleuchten am Rande der Straße aufgestellt.
Das Parken im Fahrbahnbereich wird nach dem Neuausbau nicht mehr erlaubt sein. Ausreichend Parkplätze stehen jedoch an der neuen P & R Anlage zur Verfügung. Die im Zuge des Neuausbaues geplante Verbreiterung des Geh-/ Radweges führt zu einer erhöhten Verkehrssicherheit und ist ein erster wichtiger Schritt für den Radverkehr von und nach Hamm–Bossendorf. Für den weiteren Verlauf des beidseitigen Geh- und Radweges von der Ampelkreuzung Recklinghäuser Str. / Lorenkamp bis nach Hamm-Bossendorf ist bereits eine Entwurfsplanung erstellt worden, die derzeit mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als Baulastträger abgestimmt wird und bei der die Hoffnung besteht, dass der Landesbetrieb diese Planung auch zeitnah umsetzt. Gespräche/Schriftverkehr hierzu werden fortlaufend geführt.