Projekt Einzelhandeskonzept

Symbolbild

 

Die Attraktivität der Kommune hängt sehr wesentlich von der Leistungsfähigkeit und Anziehungskraft des Einzelhandels ab. Der richtige Angebots- und Branchenmix, aber auch eine ausgewogene räumlich-funktionale Arbeitsteilung sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren.

Auf Basis einer gesamtstädtischen empirischen Analyse der Ausgangssituation des Einzelhandels wurden die Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung gutachterlich betrachtet und Zentrale Versorgungsbereiche sowie eine „Halterner Liste“, das heißt, eine eigens für die Stadt Haltern am See geltende Liste der zentren- und nahversorgungsrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente, hergeleitet. 

Seit das Einzelhandelskonzept im Jahr 2021 durch den Rat der Stadt Haltern am See als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen wurde, dient es als Grundlage für die zukünftige Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels in Haltern am See im Allgemeinen und insbesondere der zentralen Versorgungsbereiche. Dabei spielen vor allem die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Haltern am See, wie die Sicherung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche und die Sicherung und Weiterentwicklung einer funktionsfähigen Grundversorgungssituation, eine bedeutende Rolle.