Leistungen Hundehaltung
Wer einen Hund in Haltern am See hält, hat für diesen Hundesteuer zu zahlen. (Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie hier.) Je nach Rasse des Hundes muss die Haltung zusätzlich auch dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gelten als großer Hund und sind anzumelden.
Darüber hinaus wird für die Haltung von bestimmten Hunderasse (sog. Listenhunde) eine Haltungserlaubnis benötigt. Hierzu zählen:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- sowie Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Rassen
(Für diese Hunderassen gilt gemäß § 3 Abs. 2 Landeshundegesetzes NRW eine gesetzliche Gefährlichkeitsvermutung.)
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit andern Rassen
(Diese Hunderassen gelten gemäß § 10 Abs. 1 Landeshundesesetz NRW als Hunde bestimmter Rassen.)
- Anmeldung eines großen Hundes: 25,- €
- Ausstellen einer Haltungserlaubnis: 70,- €
- Ausstellen einer Befreiung von der Leinen und Maulkorbpflicht: 25,- €
(Die Gebühren können im Einzelfall auch geringer ausfallen.)
Für die Haltung eines großen Hundes:
- Sachkundenachweis der haltenden Person
- Nachweis über das Vorliegen einer Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Transpondernummer des Mikrochips des Hundes
Für die Haltung eines Listenhundes:
- Antrag auf die Erteilung einer Haltungserlaubnis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Vorliegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses
Es müssen zudem auch alle unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die Haltung eines Listenhundes:
- haltende Person muss volljährig sein
- Sachkundenachweis der haltenden Person
- Zuverlässigkeitserklärung (s. Onlineantrag)
- Vorliegen einer besonderen Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Transpondernummer des Mikrochips des Hundes
- die haltende Person ist in der Lage, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- Hund ist ausbruchssicher und verhaltensgerecht untergebracht
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Hundeanmeldung/-abmeldung & Hundesteuer online
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
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Landeshundegesetz NRW
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)