Leistungen Beistandschaften
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Fachbereichs Familie und Jugend (Jugendamt) bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kinderunterhaltes.
Sie schafft für alleinerziehende Elternteile die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Fachbereichs Familie und Jugend in Anspruch zu nehmen. Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für ein Kind zusteht und in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Im wesentlichen umfasst die Beistandschaft zwei Aufgabenbereiche:
- die Feststellung der Vaterschaft
- die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche
Die Beistandschaft kann jederzeit von dem sorgeberechtigten Elternteil beendet werden.
keine
nach Absprache
Persönliche Vorsprache mit Terminabsprache notwendig