Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungsberechtigt sind ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können.
Grundsicherung im Alter
Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird Altersgrenze schrittweise angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 wird die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren erreicht.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Anspruch hat, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert ist, das heißt weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, und bei dem unwahrscheinlich ist, dass diese Erwerbsminderung behoben werden kann. Die Feststellung einer dauerhaften Erwerbsminderung erfolgt vom zuständigen Rentenversicherungsträger. Anspruch hat auch, wer in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig ist.
Offene Sprechstunde: montags und donnerstags, 11:00 - 12:00 Uhr.
Termine zu abweichenden Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden.
Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an
Herr Neukirchen (Soziallotse) Telefon: 02364 / 933-220
Frau Eirich Telefon: 02364 / 933-248
E-Mail Sozialamt sozialamt@haltern.de
Bei Fragen zum laufenden Leistungsbezug wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung.
- Herr D. Gehrmann (Buchstaben N-O, S-Z)
- Frau M. Göttlich (Buchstaben A-B)
- Frau M. Keiser (Buchstaben K-L)
- Frau C. Leying (Buchstaben C-J, M)
- Frau J. Urmann (Buchstaben P-R)
Das Antragsformular sowie dazugehörige Merkblätter erhalten Sie beim Sozialamt. Bei Bedarf können Ihnen die Unterlagen auch postalisch zugesandt werden. Dem ausgefüllten Antragsformular sind weitere Unterlagen und Nachweise beizufügen. Hierzu gehören insbesondere:
- Personalausweis/Pass
- falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Bei Antragstellung durch Dritte: Vollmacht/Betreuungsurkunde
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- Kontoauszüge aller Konten (auch Sparbücher)
- Mietvertrag sowie etwaige Mietanpassungen
- zuletzt erhaltene Heiz- und Betriebskostenabrechnung
- bei selbstgenutztem Wohneigentum: Belege über die Höhe der Kosten
- Versicherungsnachweise (z.B.: Hausrat- oder Haftpflichtversicherung)
Die Berechnung der Leistungen ist individuell. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, können Sie beim Sozialamt erfragen.
Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (Feststellung durch den Rentenversicherungsträger), - ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit dem/der nicht getrennt lebenden PartnerIn
bestreiten können.