Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) und Mitteln (Einkommen und Vermögen) noch mit Hilfe anderer (hierzu gehören Unterhaltszahlungen) bestreiten können. Diese Verpflichtung, sich selbst zu helfen, trifft insbesondere Hilfesuchende und Ehegatten sowie Eltern im Verhältnis zu ihren minderjährigen unverheirateten nicht schwangeren Kindern.
Die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt ist für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ausgeschlossen.
Werden Unterhaltsansprüche nicht selbst geltend gemacht, so werden die Unterhaltspflichtigen durch den Sozialhilfeträger überprüft und eventuell herangezogen.
Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, werden wie Eheleute behandelt. Suchen Personen Hilfe, die mit Verwandten oder Verschwägerten in einem Haushalt leben (hierzu gehören auch Stiefkinder), wird vermutet, dass deren Lebensunterhalt von den nicht hilfebedürftigen Personen im Haushalt sichergestellt wird (§§ 20, 39 SGB XII).
Offene Sprechstunden: montags und donnerstags, 11:00 - 12:00 Uhr.
Termine zu abweichenden Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden.
Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an
Herr Neukirchen (Soziallotse) Telefon: 02364 / 933-220
Frau Eirich Telefon: 02364 / 933-248
E-Mail Sozialamt sozialamt@haltern.de
Bei Fragen zum laufenden Leistungsbezug wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung:
- Herr D. Gehrmann (Buchstaben N-O, S-Z)
- Frau M. Göttlich (Buchstaben A-B)
- Frau M. Keiser (Buchstaben K-L)
- Frau C. Leying (Buchstaben C-J, M)
- Frau J. Urmann (Buchstaben P-R)
Das Antragsformular sowie dazugehörige Merkblätter erhalten Sie beim Sozialamt. Bei Bedarf können Ihnen die Unterlagen auch postalisch zugesandt werden. Dem ausgefüllten Antragsformular sind weitere Unterlagen und Nachweise beizufügen. Hierzu gehören insbesondere:
- Personalausweis/Pass
- falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Bei Antragstellung durch Dritte: Vollmacht/Betreuungsurkunde
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- Kontoauszüge aller Konten (auch Sparbücher)
- Mietvertrag sowie etwaige Mietanpassungen
- zuletzt erhaltene Heiz- und Betriebskostenabrechnung
- bei selbstgenutztem Wohneigentum: Belege über die Höhe der Kosten
- Versicherungsnachweise (z.B.: Hausrat- oder Haftpflichtversicherung)
Die Berechnung der Leistungen ist individuell. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, können Sie beim Sozialamt erfragen.