Leistungen Anmeldung Grundschulen
Einschulung
Die gesetzliche Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 01. August desselben Kalenderjahres.
Kinder die vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren sind, werden zum 01.08.2026
Kinder die vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren sind, werden zum 01.08.2027 eingeschult.
Infoveranstaltungen und Anmeldezeiten an den Grundschulen zur Schulanmeldung finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Grundschule
Grundschulverbund Sythen/Lavesum
Grundschule Sythen
Mosskamp 27
Tel.: 6248
Schulleiterin Frau Kleerbaum
und
Grundschule Lavesum
In der Groll 1
Tel.: 6248
Schulleiterin Frau Kleerbaum
Grundschulverbund Katharina-von-Bora-Schule
Katharina-von-Bora-Schule
Kath. und ev. Schulstandort
Alte Ringstr. 25
Tel.: 14204
Schulleiterin Frau Klapheck
Grundschulverbund Heideschule Flaesheim/Hullern
Heideschule Flaesheim
Zum Dachsberg 8
Tel.: 4707
Schulleiter Herr Blißenbach
und
Heideschule Hullern
Schulstr. 4
Schulleiter Herr Blißenbach
Silverbergschule
Germanikusstr. 32
Tel.: 4210
Schulleiter Herr Lewe
Lambertusschule
Erzb.-Buddenbrock-Str. 1
Tel. 02360-372
Schulleiterin Frau Baumschäfer
Marienschule
Sixtusstr. 22 a
Tel.: 108868
Schulleiterin Frau Ploner
Allgemeine Information zur Aufnahme an einer Grundschule
Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde sowie der Nachweis über die Masernschutzimpfung vorzulegen.
Kinder, die nach dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des kommenden Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Besuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet.
Betreuung an Halterner Grundschulen
Erfahren Sie mehr zu Betreuungsangebote an den Grundschulen.
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über die Masernimpfung
Kinder die vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren sind, werden zum 01.08.2026
Kinder die vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren sind, werden zum 01.08.2027 eingeschult.