Leistungen Bildung und Teilhabe

Die Stadtverwaltung hat eine zentrale Anlaufstelle für die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Rathaus eingerichtet. Die unten genannten AnsprechpartnerInnen stehen sowohl für die AntragsstellerInnen als auch für die örtlichen Einrichtungen und Organsiationen zur Verfügung.

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen umfassen folgende Bereiche: Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen, Lernförderung, Schulausflüge und Klassenfahrten, Schülerbeförderung, persönlicher Schulbedarf und Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe.

Weitere Informationen sowie u.a. Antragsformulare und Merkblätter erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen (Link siehe unten).

Offene Sprechstunde: montags und donnerstags, 11:00 - 12:00 Uhr
Termine zu abweichenden Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden. 

E-Mail: but@haltern.de 
Fax:     02364 / 933-6250

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Erziehungsberechtigte für ihre Kinder beantragen, die

  • laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen,
  • laufende Leistungen nach dem AsylbLG beziehen oder
  • Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhalten.