Leistungen Sozialticket VRR

Bei Fragen zum Sozialticket VRR wenden Sie sich bitte an:

Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II erhalten:

Frau Matuszczyk, Zimmer 2.03
Telefon: 02364 / 10544 - 157 oder 02364 / 10544 - 0 (Zentrale). 

Sprechzeiten: Montags bis freitags, 11:00 - 12:00 Uhr.

Personen, die eine der nachstehend aufgeführten Leistungen erhalten:

- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB XII
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem AsylbLG
- Leistungen der Jugendhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB VIII
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 

Herr Koopmann, Zimmer 1.15 
Telefon: 02364 / 933 219

Sprechzeiten: montags und donnerstags, 11:00 - 12:00 Uhr. 

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?

Aktueller Bescheid über die Gewährung einer der nachstehenden Leistungen. 

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Laufender Bezug von:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB XII
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem AsylbLG
  • Leistungen der Jugendhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB VIII
  • Wohngeld nach dem WoGG
  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz