Leistungen Entwässerungsgebühren
Nach der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung werden die Entwässerungsgebühren erhoben.
Die Stadt erhebt getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab oder nach der tatsächlichen Einleitungsmenge. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten und / oder befestigten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken.
Aber auch die Nutzung einer zusätzlichen Eigenwasserversorgung oder Regenwassernutzungsanlage (z. B. für die sanitären Einrichtungen) ist bei der Bemessung zu berücksichtigen; die Nutzung muss der Servicegruppe Steuern und Finanzen gemeldet werden.
Die Gebühr beträgt ab dem 01.01.2024 je m³ Abwasser 2,74 EUR.
Bebaute und / oder befestigte Grundstücksflächen werden in drei Klassen unterteilt:
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Klasse 1 = befestigte und / oder bebaute Flächen, von denen direkt oder indirekt Nieder-schlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird (z. B. Asphalt, Beton, Pflaster, Verbundsteine und Dächer, die keine Gründächer sind),
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Klasse 2 = teilversiegelte Flächen, von denen direkt oder indirekt Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, die aber aufgrund ihrer Oberflächenbeschaffenheit eine teilweise Versickerung ins Erdreich zulassen (z. B. Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster und andere wasserteildurchlässige Flächen),
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Klasse 3 = Gründächer (Dachflächen mit einer dauerhaft geschlossenen Pflanzendecke, die dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Niederschlagswasserabfluss bewirken).
Grundstücksflächen der Klasse 1 sind ohne Abzug gebührenpflichtig (zu 100 %). Infolge ihrer zumindest eingeschränkten Wasserdurchlässigkeit bzw. Wasserrückhaltefähigkeit werden die jeweiligen tatsächlichen Grundstücksflächen der Klasse 2 zu 75 % und der Klasse 3 zu 50 % als bebaute und / oder befestigte Grundstücksflächen veranlagt.
Die Gebühr beträgt seit dem 01.01.2024 je angefangene m² bebaute und / oder befestigte Fläche 0,82 EUR.
Zwischenzähler für die Gartenbewässerung
Wenn Sie Ihren Garten beispielsweise mit Trinkwasser bewässern, kann die Abwassergebühr reduziert werden. Ihre Ersparnis beträgt ab dem 01.01.2024 je m³ 2,74 EUR.
Voraussetzung hierzu ist:
· die betreffende Zapfstelle dient ausschließlich der Gartenbewässerung und hat keinen Kanalanschluss (Abfluss, Waschbecken, etc.)
· in die Zuleitung, die zu dieser Zapfstelle führt, ist ein geeigneter Zwischenzähler fest installiert
Teilen Sie den Einbau des Zwischenzählers für die Gartenbewässerung bitte schriftlich mit. Auch der Zählerstand ist schriftlich mitzuteilen. Eine schriftliche Meldung ist auch bei einem Zählerwechsel erforderlich.
Der Abzug der auf dem Grundstück verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen ist innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des Erhebungszeitraums geltend zu machen; der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Verspätet eingereichte Zählerstandsmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Kleiner Tipp:
Wir raten Ihnen, die Ablesung Ihres Zwischenzählers zeitgleich mit der Ablesung Ihres Hauptzählers vorzunehmen. So versäumen Sie die Frist zur Abgabe des Zählerstands nicht und Ihr Verbrauch wird direkt im Jahresbescheid als Gutschrift ausgewiesen.
Sofern zwei oder mehr Zwischenzähler installiert sind, muss die jährliche Ablesung für jeden Zähler einzeln erfolgen.
Unten auf dieser Seite finden Sie die Online-Formulare für die Mitteilung über den Einbau eines Zwischenzählers und zur Zählerstandsmeldung der Zwischenzählerwasseruhr für die Gartenbewässerung.
Die Anträge können über das Serviceportal der Stadt Haltern am See gestellt werden. Dazu ist eine einmalige Registrierung beim Servicekonto NRW notwendig, mit der Sie auch weitere Verwaltungsdienstleistungen bei der Stadt Haltern am See und anderen Behörden in NRW stellen können.
Im Portal haben Sie einen Überblick über Ihre Anträge und deren Bearbeitungsstatus.
Bei technischen Fragen zur Entwässerung wenden Sie sich an den Fachbereich 81 Wirtschaftsbetriebe Eigenbetrieb Stadtentwässerung:
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02364 / 933-370 Herr Koene
- 02364 / 933-347 Herr Heßling-Mecking
Sie finden die Sachbearbeiter im Verwaltungsgebäude Rochfordstraße 1 im 1. OG Zimmer 1.28 - 1.30.
Bei Fragen zur Gebührenveranlagung wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 20 Finanzen.
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02364 / 933-145 Frau Tuttmann
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02364 / 933-144 Herr Zeinalov
- 02364 / 933-143 Frau Hass
Sie finden die Sachbearbeiter im Verwaltungsgebäude Rochfordstraße 1 im 2. OG Zimmer 2.26 - 2.28.
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Anmeldung eines Wasserzählers für die Gartenbewässerung
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
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Zählerstandsmeldung der Zwischenzählerwasseruhr für die Gartenbewässerung
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
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6.12.1 Entwässerungssatzung vom 14.12.2005
Entwässerungssatzung
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6.14 Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 14.12.2005
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung