Leistungen Angelschein / Fischereischein

  • ein Jahresfischereischein gilt für ein Fischereijahr
  • ein Fünfjahresfischereischein gilt für fünf aufeinander folgende Fischereijahre, ist ab 17 Jahren (auch mit 14 möglich) unter Vorlage des Prüfungszeugnisses erhältlich
  • ein Jugendfischereischein gilt für ein Fischereijahr (Altersgruppe 10 bis 16 Jahre)

Das Fischereijahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. des Jahres

Alle Formen von Fischereischeinen gelten - unabhängig vom Datum der Ausstellung/Verlängerung - nur bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

Zur Erlangung des ersten Fischereischeines ist die Ablegung der Fischerprüfung zwingend erforderlich.

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Jahresfischereischein 16,- €

Fünfjahresfischereischein 48,-  €

Jugendfischereischein 8,- €

Die aufgeführten Gebühren beinhalten sowohl die Verwaltungsgebühren als auch die Fischereiabgabe für das Land Nordrhein-Westfalen und sind sofort zu entrichten.

Unterlagen

Ausweisdokument, Prüfbescheinigung, Lichtbild (bei Neu-/ Erstausstellung)

Voraussetzungen

Erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung