Leistungen Wasserzähler für die Gartenbewässerung
Wenn Sie Ihren Garten beispielsweise mit Trinkwasser bewässern, kann die Abwassergebühr reduziert werden.
Es ist allerdings vorauszusetzen, dass sich unterhalb der Zapfstelle keine Ablaufstelle (Bodenablauf, Waschbecken) mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation befindet.
Der Wasserzähler ist als Zwischenzähler fest in den Strang, der zur Zapfstelle führt, zu installieren.
Daher wird empfohlen, diese Arbeiten von einem Sanitärfachmann ausführen zu lassen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen einfach an die hiesigen Heizungsbau- und Sanitärunterunternehmen.
Nach der Installation müssen Sie den Wasserzähler bei Steueramt der Stadt Haltern am See im Fachbereich Finanzen anmelden. Teilen Sie den Einbau des Zählers für die Gartenbewässerung bitte schriftlich dem Fachbereich Finanzen mit (Antragsformular s. u.).
Auch die jährlich abzulesenden Zählerstände sind schriftlich mitzuteilen. Eine schriftliche Meldung ist auch bei einem Zählerwechsel erforderlich.
Die Mitteilung des Zählerstandes an das Steueramt der Stadt Haltern am See ist innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des Erhebungszeitraums geltend zu machen. Der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Verspätet eingereichte Zählerstandsmitteilungen können nicht berücksichtigt werden.
Nehmen Sie die Ablesung Ihres Zwischenzählers einfach zeitgleich mit der Ablesung Ihres Hauptzählers vor. So versäumen Sie die Frist zur Mitteilung des Zählerstandes nicht und Ihr Verbrauch wird direkt im Jahresbescheid als Gutschrift ausgewiesen.
Bei technischen Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Haltern am See gerne beratend zur Seite.
Bei Fragen zur Gebührenveranlagung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter/innen aus dem Fachbereich Finanzen.
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Anmeldung eines Wasserzählers für die Gartenbewässerung
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
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Zählerstandsmeldung der Zwischenzählerwasseruhr für die Gartenbewässerung
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)