Leistungen Fachbereich Bauen
Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, bedarf gem. § 60 Abs. 1 BauO NW dafür in der Regel eine Baugenehmigung, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht.
Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich in der BauPrüfVO vorgeschrieben.
Einzelfragen können Sie vorher in der Bauberatung oder über eine Bauvoranfrage klären.
Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig.
Für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen landeseinheitliche Formulare verwendet werden.
Ihre Ansprechpartner:
Fachbereichsleiter:
Herr Heiming Telefon 02364 933 300 E-Mail: Andreas.Heiming@Haltern.de
Für Baugenehmigungen:
Herr Lehmacher Telefon: 02364 933 299 E-Mail: Klaus.Lehmacher@Haltern.de
Herr Leipholz Telefon: 02364 933 306 E-Mail: Andre.Leipholz@Haltern.de
Frau Zapko Telefon: 02364 933 296 E-Mail: Marina.Zapko@Haltern.de
Bei planungsrechtlichen Anfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Planen der Stadt Haltern am See.
Für Bauabnahmen (Rohbau und Fertigbau) sowie Abnahmen von Fliegende Bauten:
Herr Brinkert Telefon: 02364 933 320 E-Mail: Rainer.Brinkert@Haltern.de
Für Abgeschlossenheiten, Baulastenauskunft, Akteneinsichten und ordnungsbehördliche Verfahren:
E-Mail: bauamt@haltern.de
Stadtverwaltung Haltern am See
Verwaltungsgebäude Muttergottesstiege
Rochfordstraße 1
45721 Haltern am See
Öffnungszeiten:
Montag | 8:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr |
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Dienstag | 8:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 8:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 8:30 - 12:00 Uhr |