Leistungen Schülerfahrkosten / Fahrausweise für Schüler - DeutschlandTicket

Die Stadt Haltern am See übernimmt die Fahrkosten der Schülerinnen und Schüler, nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes Nordrhein Westfalen.

Wer hat darauf einen Anspruch? 

Zu den Fahrschülern zählen alle Schülerinnen und Schüler deren kürzester Fußweg vom eigenen Wohnort bis zur nächstgelegenen Schule 

  • in der Primarstufe (Klasse 1 - 4) länger als 2,0 km,
  • in der Sekundarstufe I (Klasse 5 - 10) länger als 3,5 km und
  • in der Sekundarstufe II (Klasse 11 - 12 Gymnasium) länger als 5,0 km

ist.

Nächstgelegene Schule ist die Schule die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann.

Wie erfolgt die Beförderung?

Die Schülerbeförderung erfolgt in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Soweit eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz nicht gegeben ist oder Schüler auf Grund einer Behinderung den Schulweg nicht alleine bewältigen können, wird die Beförderung in Absprache mit dem Schulträger der Stadt Haltern am See, nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW geregelt. 

Schülerinnen und Schüler mit Anspruchsberechtigung

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung. Fahrschülerinnen und Fahrschüler erhalten auf Antrag für die Schülerbeförderung ein DeutschlandTicket. Das DeutschlandTicket berechtigt auch zu Fahrten im Freizeitbereich. Aus diesem Grund wird für die Nutzung dieses Tickets ein Eigenanteil erhoben.

Für Schülerinnen und Schüler, die das Berufskolleg in Haltern am See besuchen ist das Schulverwaltungsamt des Kreises Recklinghausen zuständig.

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

Fahrschüler mit Anspruchsberechtigung

Der Eigenanteil beträgt für das 1. anspruchsberechtigte Kind 14,00 € pro Monat, für das 2. anspruchsberechtigte Kind 7,00 € pro Monat. Ab dem 3. anspruchsberechtigten Kind und für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII wird kein Eigenanteil berechnet. Volljährige Schülerinnen und Schüler zahlen unabhängig von vorstehender Regelung einen separaten Eigenanteil von 14,00 €. 

Für Selbstzahlende 

Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Fahrkosten über den Schulträger haben und eine staatliche Schule besuchen, können dennoch ein DeutschlandTicket als Selbstzahler für 38,00 € bestellen.

Formulare

Die Schülerbeförderung erfolgt in einem Antragsverfahren. Anträge für  ein DeutschlandTicket liegen in den Schulsekretariaten der jeweiligen Schule aus.