Leistungen Urkunden
Beurkundungen
Aus den Personenstandsbüchern der Standesämter werden dem berechtigten Personenkreis Urkunden ausgestellt.
Auszustellende Urkunden sind hauptsächlich:
1. Geburtsurkunden - zuständig ist allein das Standesamt des Geburtsortes!
2. Eheurkunden - zuständig ist allein das Standesamt der Eheschließung!
3. Abschrift aus dem Familienbuch (für Eheschließungen ab dem 01.01.1958)
zuständig ist allein das Standesamt, das die Familienbuchkarte führt, d.h.: das
Standesamt der Eheschließung
4. Sterbeurkunden - zuständig ist allein das Standesamt der Sterbeortes!
Urkundenanforderung
Anforderung per E-Mail:
Bitte richten Sie Ihre Mail an standesamt@haltern.de und geben unbedingt Ihren
vollständigen Namen und Adresse mit Telefonnummer, die Bezeichnung, Anzahl und
Verwendungszweck der gewünschten Urkunde (bei Geburtsurkunden auch das Geburtsdatum)
sowie Ihre Bankverbindung an.
Bitte schreiben Sie unbedingt noch folgenden Satz in Ihre E-Mail:
„Ich ermächtige hiermit das Standesamt Haltern am See, die Gebühren für die
Urkunde zzgl. Porto von meinem og. Konto einzuziehen.“
Anforderung per Brief: Bitte richten Sie Ihr Schreiben an das
Standesamt Haltern am See
Markt 1
45721 Haltern am See
und geben darin unbedingt Ihren vollständigen Namen und Adresse mit Telefonnummer,
die Bezeichnung, Anzahl und Verwendungszweck der gewünschten Urkunde sowie Ihre
Bankverbindung an.
Bitte nehmen Sie unbedingt noch folgenden Satz in Ihr Schreiben auf:
„Ich ermächtige hiermit das Standesamt Haltern am See, die Gebühren für die
Urkunde zzgl. Porto von meinem og. Konto einzuziehen.“
Leider können Schecks aus buchungstechnischen Gründen nicht angenommen werden.
je Urkunde 12 Euro, für weitere Urkunden 6 Euro, zzgl. Porto beim Versand der Urkunde