Leistungen Grundsteuer

Die Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuergesetz.

Das Finanzamt Marl stellt fest, wer Eigentümer des Grundstücks, des Hauses, der Wohnung usw. ist und ermittelt den Wert des Objektes. Diese Feststellungen werden Ihnen mit dem sogenannten Grundsteuerwertbescheid und dem Grundsteuermessbetragsbescheid mitgeteilt. Diese Feststellungen bzw. Festsetzungen werden vom Finanzamt grundsätzlich auf den 01.01. eines Jahres getroffen.

Bei Einwendungen, die sich auf die Höhe des Grundsteuermessbetrags beziehen, wenden Sie sich bitte an das für die Stadt Haltern am See zuständige Finanzamt Marl (Tel. 02365 / 516-0).

Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen.

Die Erklärungspflichtigen sind demnach dazu aufgerufen, in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.01.2023 eine Erklärung elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen.  Nur so können die Städte und Gemeinden auch nach 2025 von der Grundsteuer als einer zentralen Säule der Kommunalfinanzierung profitieren. Mit der Grundsteuer werden u.a. Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter diesem Link.

 

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?

Bei einem Eigentumswechsel ist folgendes zu beachten:

Steuerpflichtig für das laufende Kalenderjahr ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist.

Die Vorlage der Grundbuchänderung oder des Kaufvertrages reicht aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen nicht aus. 

 

Hinweis: Haben Sie Ihr Haus verkauft?

Sie haben Ihr Haus verkauft? Dann ergibt sich hinsichtlich Benutzungsgebühren und Grundsteuer eine neue abgabenrechtliche Situation. Alle Informationen

 

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuern. D. h. der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Haltern am See multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

Der gültige Hebesatz für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) beträgt  400 %.

Der gültige Hebesatz für Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) beträgt  825 %.