Leistungen Straßenreinigungsgebühren
Die Stadt führt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wurde.
Die Gebühr beträgt ab dem 01.01.2024 für die einmal wöchentliche Fahrbahnreinigung 1,30 EUR je Frontmeter. Hinzu kommt die Gebühr für den Winterdienst in Höhe von 0,54 EUR je Frontmeter.
Für die Reinigung im Innenstadtbereich (Fußgängerzone) beträgt die Gebühr ab dem 01.01.2024 für die zweimal wöchentliche Reinigung 4,97 EUR je Frontmeter. Hinzu kommt die Gebühr für den Winterdienst in Höhe von 1,33 EUR je Frontmeter.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung (s. unten).
Bei Fragen zur Straßenreinigung selbst (beispielsweise Umfang der Reinigung) und zum Winterdienst wenden Sie sich an den Baubetriebshof:
- 02364 / 933-331 Frau Olasz
Bei Fragen zur Veranlagung zur Straßenreinigung (beispielsweise Frontmeter) wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 20 Finanzen.
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02364 / 933-145 Frau Tuttmann
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02364 / 933-144 Herr Zeinalov
- 02364 / 933-143 Frau Hass
Sie finden die Sachbearbeiter im Verwaltungsgebäude Rochfordstraße 1 im 2. OG Zimmer 2.26 -2.28.
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6.10.1 Straßenreinigungssatzung vom 17.12.2004
Straßenreinigungssatzung - siehe auch Nr. 6.10.2 -Information zur Straßenreinigungssatzung
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6.10.2 Informationen zur Straßenreinigungssatzung von Januar 2023
Die Größe der Datei beträgt 1,5 MB. Das Öffnen kann je nach Internetzugang einige Zeit in Anspruch nehmen.
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6.10.3 Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 20.12.2004
Gebührensatzung Straßenreinigung