Leistungen Altenförderung

Träger der Maßnahmen

Die Erholungsmaßnahmen werden von den Kirchen, von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder ihnen angeschlossenen Organisationen durchgeführt.

Zuschüsse werden nicht an die einzelnen Teilnehmer gezahlt, sondern nur an den Träger der Maßnahme.

Bezuschussung von:

  • Altenerholungsmaßnahmen
  • Kaffeenachmittagen und Kaffeefahrten für Senioren
  • Clubnachmittagen für Senioren
  • Altentagesstätten
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?

Die Antragsvordrucke finden Sie in der Anlage der nachstehenden Richtlinien.

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Die Voraussetzungen hängen von dem Förderzweck ab und können den nachstehenden Richtlinien entnommen werden. Insbesondere gehören hierzu:

  • Der Antragsteller ist Eigentümer/Mieter der Räumlichkeiten.
  • Barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten.

Altentagesstätten:

  • Ganzjährige Öffnung an mindestens 2 Tagen pro Woche.
  • Regelhafte Teilnahme von mindestens 8 Seniorinnen und Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Seniorenveranstaltungen:

  • Die Veranstaltungen finden regelmäßig 1x monatlich statt.
  • Regelhafte Teilnahme von mindestens 15 Seniorinnen und Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.