Leistungen Eingliederungshilfe
Zuständig für die Eingliederungshilfe ist das Sozialamt des Kreises Recklinghausen.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Satzungen
Zuständig für die Eingliederungshilfe ist das Sozialamt des Kreises Recklinghausen.