Leistungen Freizeitausweise

Der Freizeitausweis berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Nutzung der städtischen Bäder, der Bücherei, der Halterner Tafel etc.

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?

Nachweis über die Leistungsberechtigung nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem AsylbLG.

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem

  • zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Asyllbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

erhalten, sowie KOF-Empfänger und Personen, die die Voraussetzung für die Rundfunkgebührenbefreiung erfüllen.