Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Bürgerservice | Stadt Haltern am See

Leistungen Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Wahl der Mitglieder des nordrhein-westfälischen Landesparlaments findet am 15. Mai 2022 statt. Dafür werden in Haltern am See etwa 285 Wahlhelfer eingesetzt. Um für einen reibungslosen Verlauf der Wahl zu sorgen, benötigt die Stadtverwaltung wieder freiwillige Helfer/-innen.

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtige Bürgerin ab dem 18. Lebensjahr kann als Wahlhelfer/-in eingesetzt werden. Ein/eine Wahlhelfer/-in, der/die nicht Mitarbeiter/-in der Stadt Haltern am See ist, erhält für seine/ihre Tätigkeit ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 Euro (Wahllokal) oder 40 Euro (Briefwahlvorstand).

Wer Interesse an einer Tätigkeit als Wahlhelfer/-in hat, kann sich über das unten aufgeführte Formular als Wahlhelfer anmelden. Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitenden des Wahlamtes.

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung