Leistungen Befreiung von der Gurtpflicht
Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Befreiung von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelms bedarf es neben einem Antrag lediglich einer befürwortenden ärztlichen Bescheingiung.
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?
gebührenfrei
Welche Voraussetzungen muss ich beachten?
- gültiges Ausweisdokument
- Antrag
- ärztliche Bescheinigung, welche die Erteilung der Ausnahmegenehmigung befürwortet