Aktuelles Haltern am See

05. Februar 2025 Seit 2020 sind die Hundesteuerbescheide der Stadt Haltern am See über das Kalenderjahr hinaus dauerhaft gültig. Ein neuer Bescheid wird nur bei inhaltlichen Änderungen erlassen. Wie in vielen anderen Städten des Kreises Recklinghausen werden hierdurch wertvolle Ressourcen eingespart. Zum 15. Februar ist die erste Hälfte der Jahressteuer fällig.
Im Normalfall beträgt die Steuer für einen Hund 48,00 Euro. Alle Hundesteuerpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen die Zahlung bis zum Fälligkeitstermin veranlassen. Andernfalls wird die Stadtkasse Haltern am See eine Mahnung verschicken. Die nächste Fälligkeit in 2025 wäre dann der 15. August.
Wenn Sie noch Fragen zu Ihrem Hundesteuerbescheid haben, können Sie sich gerne beim Steueramt Stadt Haltern am See, Iramis Zeinalov, Telefon 02364 933 143 melden.
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