Aktuelles Details | Stadt Haltern am See

Aktuelles Haltern am See

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Titel
Aktuelles zur Flüchtlingsunterbringung
Einleitung

In diesem Beitrag infomiert die Stadt Haltern am See über die Flüchtingsunterbringung.

 

Mehrheitlich sprach sich die Politik in der Ratsitzung am 28. September dafür aus, der Bezirksregierung Münster die Fläche am Lippspieker für eine Einrichtung für maximal 400 Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Eine erste städtische Informationsveranstaltung im Beisein der Bezirksregierung zu dem Thema hat am 25. Oktober stattgefunden.

 

Sobald neue Informationen vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht. Es ist geplant, einen Newsletter einzurichten, der zeitnah hier verlinkt werden wird. 

Text

 

Lippspieker als Standort für Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) beschlossen

Im Rahmen der Schließung dieser Erstaufnahmeeinrichtung in der Seestadthalle wird die Anrechnung der dort untergebrachten Flüchtlinge auf die städtischen Zuweisungen in monatlichen 20 %-Schritten abgeschmolzen, so dass die städtischen Unterbringungskapazitäten, auch vor dem Hintergrund der insgesamt stark ansteigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland, dringend hätten erhöht werden müssen. Durch die Umsetzung einer ZUE am neuen Standort fallen für die Stadt Haltern am See - wenn überhaupt - nur geringe investive Ausgaben an. Außerdem muss seitens der Stadt keine Infrastruktur wie Kindergarten- und Schulplätze zur Verfügung gestellt werden, wie es bei einer eigenen Unterbringung der Fall wäre.

Unabhängig von der Unterbringung in einer ZUE oder in eigenen Unterkünften bleibt die Zahl der in Haltern am See untergebrachten Geflüchteten gleich.

Neben der neuen ZUE wird die Verwaltung zeitnah Wohnunterkünfte in kommunaler Trägerschaft am Hellweg errichten, in der 120 zugewiesene Geflüchtete untergebracht werden können. Ohne den Beschluss für die ZUE hätten vier Wohnunterkünfte dieser Art errichtet werden müssen.

 

ZUE: Das waren die Inhalte der Informationsveranstaltung


Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers betonte, dass in einer ZUE ein deutlich höherer Standard gelte, als in einer Notunterkunft, wie sie die Bezirksregierung bis Ende September in der Seestadthalle betrieben hatte und für deren vorübergehende Bereitstellung er sich noch einmal herzlich bedankte. Zum Betrieb einer ZUE gehören umfangreiche tagesstrukturierende Angebote (Deutschkurse, Sozialräume, Freizeitangebote etc.) sowie ein schulnahes Angebot für Kinder zur Vorbereitung auf das deutsche Schulsystem.

Nach der Ankunft in der Landeserstaufnahme und Erledigung notweniger Schritte in einer Erstaufnahmeeinrichtung (erkennungsdienstliche Erfassung, Gesundheitsuntersuchung, Impfangebot, Asylantragstellung etc.) ist eine ZUE in der Regel für die Dauer des Asylverfahrens der verpflichtende Wohnsitz für Geflüchtete. Das grundsätzliche Ziel in NRW ist, den Kommunen keine Geflüchteten zuzuweisen, deren Bleibeperspektive unklar ist, so Dr. Ansgar Scheipers: „Damit entlastet das Land die Kommunen von Unterbringungs- und Integrationskosten für Menschen, die nicht dauerhaft in Deutschland bleiben. Das Landessystem der Zentralen Unterbringung ist kein Widerspruch, sondern die Voraussetzung dafür, dass die dezentrale Unterbringung und Integration Bleibeberechtigter auf kommunaler Ebene auch weiterhin gelingen kann.“

Alle ZUEn in NRW werden als Gemeinschaftsunterkünfte (Unterbringung in Mehrbettzimmern) mit einer Vor-Ort-Versorgung der Geflüchteten durch Betreuungsdienste, Verpflegungsdienstleister und Sicherheitsdienste betrieben, in denen umfangreiche Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote vorgehalten werden. Hinzu kommen die Sicherstellung einer medizinischen Akutversorgung, unabhängige Verfahrensberatungen und für Kinder ein freiwilliges schulnahes Angebot, das auf das deutsche Bildungssystem vorbereitet. Die maximale Aufenthaltsdauer in einer ZUE beträgt 24 Monate für Erwachsene, für Familien mit Kindern sind es nur sechs Monate. In der Praxis ist die Verweildauer jeweils deutlich kürzer.

Am Beispiel der von der Bezirksregierung bereits betriebenen Einrichtungen stellte der Regierungsvizepräsident dar, wie gemeinsam mit Betreungsverband und Sicherheitsdienst eng mit örtlichen Ordnungs- und Polizeibehörden zusammenarbeitet werde. Für die Nachbarn und die Stadt werde ein professionelles Umfeldmanagement als fester Ansprechpartner etabliert. Gerne wolle die Bezirksregierung bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement einbinden.

Zum Hintergrund:

Die Bezirksregierung Münster hält in ZUEn und NUn aktuell 4.500 Plätze aktiv und 650 Plätze Stand-by vor. Da – wie auch mit der Aufgabe der Seestadthalle – nach und nach NU-Plätze durch besser ausgestattete ZUE-Plätze ersetzt werden sollen und immer mehr Flüchtlinge aufgenommen werden müssen, fehlen perspektivisch im Regierungsbezirk Münster mind. 2.400 Plätze. Die Bezirksregierung Münster ist daher im Gespräch mit allen Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk, um weitere Unterbringungsplätze zu schaffen.