Projekt Bebauungsplan Nr. 147 "Buttstraße"

Konzept

 

Das Planvorhaben reagiert auf die hohe Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Haltern am See und stärkt gleichzeitig den Ortsteil Hullern. Die Erweiterung des Siedlungskörpers ist aufgrund nicht allein ausreichender Innenentwicklungspotenziale in Hullern erforderlich. Städtebauliche Ziele umfassen die Entwicklung eines ortsteilgerecht strukturierten Wohngebiets sowie die Einbindung in den angrenzenden Landschaftsraum, insbesondere durch vorgesehene Ausgleichsflächen im Westen. Dabei sollen Klimaschutz und nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen berücksichtigt werden.

Das Konzept zielt darauf ab, die Entwicklung eines Wohngebiets in Hullern zu optimieren, wobei die typische Ortscharakteristik bewahrt bleiben soll. Trotz einer räumlichen Trennung des Nord- und Südteils, wird ein ganzheitliches und ausgewogenes städtebauliches Konzept verfolgt.

Im nördlichen Bereich des Geltungsbereiches ist eine Ringstraße geplant, die als Haupterschließungsachse dient und das Gebiet vorerst nur nördlich an die Buttstraße anschließt. Der südliche Teil des Geltungsbereichs wird an die Antruper Straße angeschlossen.

Die Entwicklung einer durchgängigen Erschließungsinfrastruktur von Nord nach Süd wird angestrebt, sobald das verbindende Flurstück 111 zur Verfügung steht und dem Geltungsbereich nachträglich hinzugefügt werden kann. Eine spätere Integration dieses Flurstückes würde die lineare Erschließung von Norden nach Süden erweitern und die Durchlässigkeit des gesamten Planungsgebiets optimieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Konzepts ist ein westliches das ganze Plangebiet durchziehender Grünzug mit integrierten Fuß- und Radwegen. Dieser Grünzug soll nicht nur für die Naherholung dienen, sondern auch als Verbindung zwischen den verschiedenen Wohnbereichen und zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.

Die aktuelle Planung sieht etwa 60 Wohneinheiten vor, hauptsächlich durch 30 Einfamilienhäuser und 8 Doppelhäuser. Die Gebäudehöhe wird auf maximal 2 Vollgeschosse bei Einfamilien- und Doppelhäusern sowie 3 Stockwerke bei Mehrfamilienhäusern festgelegt. Die Anzahl der Mehrfamilienhausstrukturen sind variabel; insgesamt soll das Konzept eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des neuen Baugebiets sicherstellen, die den Bedürfnissen der Bewohner und des Ortsteils entspricht.