Projekt PV-Freiflächenanlage „Auf dem Hassel“ in Hamm-Bossendorf

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Die Energiegenossenschaft Haltern am See eG plant die erste PV-Freiflächenanlage auf Halterner Stadtgebiet zu errichten und diese genossenschaftlich mit Bürgerinnen und Bürgern der Stadt sowie weiteren Interessenten zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine knapp 10 ha große Fläche im Stadtteil Hamm-Bossendorf, die zuvor konventionell als Ackerland bewirtschaftet wurde. Die Fläche eignet sich aufgrund der sonnenexponierten Lage und dem vergleichsweise niedrigen Bodenertragswert für die Nutzung von Photovoltaik.

Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der PV-Freiflächenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB), da sie im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB nicht zu den privilegiert zulässigen Vorhaben zählt. In dem seit dem 25.01.2018 rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Haltern am See wird der Planbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bebauungsplan wäre dementsprechend nicht aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Deshalb wird hierzu die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Sommer 2022 vom Rat der Stadt Haltern beschlossen. Im Zeitraum vom 16.10.2023 -17.11.2023 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für die Veröffentlichung des Bebauungsplan-Vorentwurfs sowie der Flächennutzungsplanänderung statt. Der nächste Verfahrensschritt für beide Verfahren ist ab Mitte 2024 vorgesehen. Die Energiegenossenschaft plant mit dem Bau der Anlage ab Anfang 2025.