Leistungen Wertstoffhof
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch GESCHLOSSEN
Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag 8.00 - 18.00 Uhr
Samstag 8.30 - 13.30 Uhr
Am 30.12.2024 bleibt der Wertstoffhof geschlossen.
gebührenfreie Abfälle in haushaltsüblichen Mengen:
Altglas (farblich getrennt) Richtige Trennung: hier
Altkleider und Schuhe
Altpapier
CDs und DVDs (ohne Hüllen)
Altmetall / Eisenschrott
Korken aus Kork
Elektroschrott (z. B. Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Handys, TV-Geräte, Leuchtstoffröhren, elektrische- und elektronische Werkzeuge, Toaster, Kaffeemaschinen, CD-Player etc.)
Wertstoffe in Form von Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen
PE-Folien aus großen Verpackungen (keine Silofolien, keine Dachfolien)
gebührenpflichtige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen:
Altholz/Möbelholz (z. B. von alten Arbeitsplatten, Regalen, Stühlen)
Sperrmüll (z. B. Schrank, Tisch, Sessel, Teppich, Matratze, Bett, Lattenrost)
Bauholz (z. B. Türen, Fenster, Paletten, Holzdielen, Dachsparren, Spanplatten)
Restabfall
Garten- und Grünabfälle
Altreifen
Bauschutt (Annahme in kleinen Mengen von maximal 1 Mörtelkübel. Mehrmengen bitte über die ortsansässigen Privatfirmen entsorgen. Die Adressen und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den Gelben Seiten oder dem örtlichen Telefonbuch.)
Folgende Abfälle werden nicht angenommen:
Silofolien
Dachfolien
Eternitplatten
Nachtspeicheröfen
Asbesthaltige Abfälle
Bahnschwellen
Dämmmaterial
Sondermüll kann am Umweltbrummi abgegeben werden. Die Zeiten an denen der Umweltbrummi am Wertstoffhof vor Ort ist, können Sie hier einsehen.
Gebühren seit 2023
Restabfall
je 100 l Sack 3,90 €
je 0,25 m³ 9,75 €
je 1,00 m³ 39,00 €
Garten- und Grünabfälle
je 100 L Sack 1,00 €
je m³ 10,00 €
weitere Abfälle
Altreifen je Stck. 4,00 € (PKW-Reifen, keine LKW- oder Traktorreifen etc.)
Bauschutt je 0,10 m³ 3,40 €
Der Wertstoffhof steht ausschließlich Halterner Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, da der Betrieb über die örtlichen Müllabfuhrgebühren finanziert wird.
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6.05 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung vom 28.11.2014
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung