Leistungen Angelschein / Fischereischein
- ein Jahresfischereischein gilt für ein Fischereijahr
- ein Fünfjahresfischereischein gilt für fünf aufeinander folgende Fischereijahre, ist ab 17 Jahren (auch mit 14 möglich) unter Vorlage des Prüfungszeugnisses erhältlich
- ein Jugendfischereischein gilt für ein Fischereijahr (Altersgruppe 10 bis 16 Jahre)
Das Fischereijahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. des Jahres
Alle Formen von Fischereischeinen gelten - unabhängig vom Datum der Ausstellung/Verlängerung - nur bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Zur Erlangung des ersten Fischereischeines ist die Ablegung der Fischerprüfung zwingend erforderlich.
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten
Jahresfischereischein 16,- €
Fünfjahresfischereischein 48,- €
Jugendfischereischein 8,- €
Die aufgeführten Gebühren beinhalten sowohl die Verwaltungsgebühren als auch die Fischereiabgabe für das Land Nordrhein-Westfalen und sind sofort zu entrichten.
Unterlagen
Ausweisdokument, Prüfbescheinigung, Lichtbild (bei Neu-/ Erstausstellung)
Voraussetzungen
Erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung