Leistungen Altenförderung
Bezuschussung von
- Altenerholungsmaßnahmen
- Kaffeenachmittagen und Kaffeefahrten für Senioren
- Clubnachmittagen für Senioren
- Altentagesstätten
Träger der Maßnahmen
Die Erholungsmaßnahmen werden von den Kirchen, von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder ihnen angeschlossenen Organisationen durchgeführt.
Zuschüsse werden nicht an die einzelnen Teilnehmer gezahlt, sondern nur an den Träger der Maßnahme
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Eirich, Telefon: 02364/933-248
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Satzungen
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5.02 Richtlinien über die Förderung der Altenhilfe der Stadt Haltern am See
Altenförderungsrichtlinien