Leistungen Umweltinformation
Das Umweltinformationsgesetz (UIG) in seiner Fassung vom 23.08.2001 gewährt allen Bürgerinnen und Bürgern den freien Zugang zu den bei den Behörden vorliegenden Informationen über die Umwelt. Bei nachweisbarem Interesse kann auf Antrag die Behörde/Stadt Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationsträger in sonstiger Weise zur Verfügung stellen.
Gem. § 10,I UIG ist die Stadt Haltern am See verpflichtet, Gebühren für die Erteilung von Auskünften über die Umwelt zu erheben.
Die Berechnung der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.
Gem. 15 c dieser Gebührenordnung sind mündliche und einfache schriftliche Auskünfte gebührenfrei.
Bei allen sonstigen Auskünften wird im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW zur exakten Gebührenberechnung die Gebührensatzung der Stadt Haltern am See vom 21.05.1991 herangezogen.