Fachbereich Bauen

Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, bedarf gem. § 60 Abs. 1 BauO NW dafür in der Regel eine Baugenehmigung, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht.

Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich in der BauPrüfVO vorgeschrieben.

Einzelfragen können Sie vorher in der Bauberatung oder über eine Bauvoranfrage klären.

Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig.

Für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen landeseinheitliche Formulare verwendet werden.

 

Bei planungsrechtlichen Anfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung  der Stadt Haltern am See.

 

Öffnungszeiten
Montag08:30-12:00 Uhr   13:30-17:30 Uhr    
Dienstag08:30-12:00 Uhr   13:30-16:00 Uhr    
Mittwochgeschlossen 
Donnerstag08:30-12:00 Uhr   13:30-16:00 Uhr    
Freitag08:30-12:00 Uhr      

Adresse
Verwaltungsgebäude Muttergottesstiege
Rochfordstraße 1
45721 Haltern am See
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Telefon
02364 933 301
Fax
02364 933 302
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